KONTAKT

Geschäftstelle:

Ärztlicher
Kreisverband
Nürnberg

Körperschaft des
öffentlichen Rechts

Fürther Str. 115
90429 Nürnberg

Telefon:
Fax:
Email:

0911/277 499-0
0911/277 499-20
sekretariat@aekv-nuernberg.de


Geschäftszeiten:

Mo. - Di.:
Mi
Do. - Fr.:

10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr


Abrechnung von Gebühren für die Untersuchung eines Toten – einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg hat den ÄKV Nürnberg mit Schreiben vom 24.03.2017 über eine Änderung der Leichenschaugebühr in Kenntnis gesetzt und um entsprechende Information unserer Mitglieder gebeten:
Ab 01. Mai 2017 (maßgeblich wird der Tag der Feststellung des Todes eines Verstorbenen sein) kann die Friedhofsverwaltung keine Leichenschaugebühren mehr übernehmen. Die Rechnungsstellung muss dann durch die Ärzte direkt an die Hinterbliebenen oder Auftraggeber der Leistung erfolgen. Diese Maßgabe gilt insbesondere auch für das Sachgebiet Ordnungsrechtliche Bestattungen und die Betriebe gewerblicher Art Städtischer Bestattungsdienst und Krematorium Nürnberg.
Begründet sei diese Maßnahme durch ein Gutachten des Rechtsamtes der Stadt Nürnberg, wonach die Friedhofsverwaltung durch die Vorleistung an die Ärzte mit anschließender Weiterverrechnung an die Hinterbliebenen für die Richtigkeit der Abrechnung haftet. Die berechnungsrelevanten Umstände bei der Untersuchung der Verstorbenen sind jedoch der Friedhofsverwaltung bzw. dem mit der Abholung betrauten Städtischen Bestattungsdienst nicht bekannt und für die Friedhofsverwaltung nicht überprüfbar.