Ärztlicher
Kreisverband
Nürnberg
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Die Friedhofsverwaltung der Stadt Nürnberg hat den ÄKV Nürnberg mit Schreiben vom
24.03.2017 über eine Änderung der Leichenschaugebühr in Kenntnis gesetzt und um
entsprechende Information unserer Mitglieder gebeten:
Ab 01. Mai 2017 (maßgeblich wird der Tag der Feststellung des Todes eines Verstorbenen
sein) kann die Friedhofsverwaltung keine Leichenschaugebühren mehr übernehmen.
Die Rechnungsstellung muss dann durch die Ärzte direkt an die Hinterbliebenen oder
Auftraggeber der Leistung erfolgen. Diese Maßgabe gilt insbesondere auch für das Sachgebiet
Ordnungsrechtliche Bestattungen und die Betriebe gewerblicher Art Städtischer
Bestattungsdienst und Krematorium Nürnberg.
Begründet sei diese Maßnahme durch ein Gutachten des Rechtsamtes der Stadt Nürnberg,
wonach die Friedhofsverwaltung durch die Vorleistung an die Ärzte mit anschließender
Weiterverrechnung an die Hinterbliebenen für die Richtigkeit der Abrechnung haftet. Die
berechnungsrelevanten Umstände bei der Untersuchung der Verstorbenen sind jedoch der
Friedhofsverwaltung bzw. dem mit der Abholung betrauten Städtischen Bestattungsdienst nicht
bekannt und für die Friedhofsverwaltung nicht überprüfbar.