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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entwicklung der Tuberkulose-Erkrankungen weltweit und der steigende Trend in Deutschland gemäß Meldezahlen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden von den beteiligten Gesundheitsbehörden sorgfältig beobachtet.
Die gemeldeten Tuberkulosefälle zeigen für 2015 im Vergleich zu den Vorjahren 2006 bis 2014 wieder eine deutliche Zunahme.
Soweit den Meldezahlen für 2016 bisher zu entnehmen ist, ist im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2015 erneut eine Zunahme der Fallzahlen festzustellen. Die weitere langfristige Entwicklung muss beobachtet werden.
Laut dem aktuellen Bericht des Robert Koch-Institutes zu den übermittelten meldepflichtigen Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland wurden bis zur 30. Kalenderwoche 2016 insgesamt bundesweit 3557 Fälle von Tuberkulose nach IfSG gemeldet,
davon entfallen 1155 (= 32,5 %) auf Asylbewerber (Stand 17.08.2016):
RKI Gesundheitsmonitoring
.
Im gleichen Zeitraum 2015 wurden bundesweit insgesamt 3086 Fälle gemeldet (Quelle: Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten des Epidemiologischen Bulletin Nr. 33/2016 S. 299:
RKI Epidemiologisches Bulletin
Die gesonderte Erfassung der Tuberkulose bei Asylbewerbern erfolgt seit der 40. Kalenderwoche 2015.
Wir möchten Sie aus diesem Grund auf den anhängenden Artikel „Husten als unspezifisches Leitsymptom – vom unklaren Beschwerdebild zur Diagnostik einer offenen Lungentuberkulose“ des Epidemiologischen Bulletin Nr. 33/2016 aufmerksam machen und uns dem
Appell des Gesundheitsamtes Erding und des Robert Koch-Institutes „Think TB“ anschließen. Wir dürfen in diesem Zusammenhang auch an die ärztliche Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt bei Erkrankung und Tod an
einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt, erinnern.
„Think TB“ zielt darauf ab, auch in einem Land mit niedriger Inzidenz (wie Deutschland) differentialdiagnostisch an Tuberkulose zu denken. Das Ineinandergreifen von individual- und bevölkerungsmedizinischen Maßnahmen ist an dieser Stelle erforderlich.
Nach Maßgabe der Autoren kommen hier den Allgemeinärzten als erste Anlaufstelle, den Krankenhausärzten als Diagnostik- und Therapieeinheit und den Gesundheitsämtern zur Durchführung der Umgebungsuntersuchungen und Infektionsschutzmaßnahmen eine wichtige
Bedeutung zu.
Dem folgend möchten wir Sie bitten, die Thematik „Think TB“ in die Informationen an die Ärzteschaft im ambulanten, stationären und amtsärztlichen Bereich aufzunehmen und entsprechend zu sensibilisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Wolfgang Hierl
Ministerialrat
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